Mercedesmoritz schrieb:
Hallo,
mal zwei aktuelle Bilder...
Wer als Mittelparker erwischt wird, kann laut ADAC mit einem Bußgeld von zehn Euro belegt werden. Das gilt auch dann, wenn der „Falschparker“ zwei Parktickets gelöst hat. Denn es geht lediglich um die Zahlung einer Parkgebühr und keinesfalls um eine Stellplatzmiete für eine bestimmte Anzahl belegter Plätze. Übrigens: Einen gesetzlich festgelegten Rangierabstand gibt es nicht. Der Autoclub empfiehlt jedoch, zu jedem Nachbarn einen halben Meter Abstand einzuhalten.